Terms & conditions
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen Hausboot
1. Das gebuchte Hausboot wird dem Mieter sauber, seetüchtig und vollgetankt übergeben. Der Mietpreis schließt die Nutzung des Hausbootes und seiner Ausrüstung sowie die Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung je Schadensfall von 1000,- € ein, welche im Erlebensfall durch den Mieter zu tragen ist.
2. Vor Übernahme des Hausbootes ist vom Mieter eine Kaution in Höhe von 500,00 Euro in Form von Bargeld, per PayPal oder Überweisung zu bezahlen. Bei Rückgabe des Bootes in einem sauberen und einwandfreien Zustand erhält der Mieter diese Kaution unverzüglich zurück.
3. Vor Übernahme des Hausbootes durch den Mieter wird gemeinsam mit dem Vermieter während einer Zustandsbesichtigung und Einweisung der Zustand des Bootes als auch sämtliche Ausstattungsgegenstände überprüft. Bei Rückgabe des Bootes wird eine gemeinsame Überprüfung des Bootes auf Schäden sowie auf Vollständigkeit und Sauberkeit der Ausstattung vorgenommen. Schäden oder Verluste werden mit der Kaution verrechnet.
4. Der Mieter wird vor Antritt der ersten Bootsfahrt vom Vermieter mit dem Umgang des Bootes vertraut gemacht sowie in den wichtigsten Schifffahrtsregeln und –Zeichen unterwiesen. Der Mieter erhält vom Vermieter die Notrufnummern, über die im Havariefall Hilfe geholt werden kann. Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Insassen / Begleiter über diese Unterweisung zu unterrichten.
5. Der Mieter verpflichtet sich, keine Veränderungen am Boot oder der Ausrüstung vorzunehmen, Boot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln sowie das Boot und seine Ausrüstungsgegenstände gereinigt zurückzugeben.
6. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, Kollisionen, sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse oder Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regressnahme des Mieters vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden. Die Bedingungen des Versicherers, die auf Wunsch gerne eingesehen werden können, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ( 1000€ )ist vom Mieter zu tragen und kann von der geleisteten Kaution abweichen. Bei mängelfreier Rückgabe des Bootes wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Etwaige nicht durch die Kaution oder Versicherung abgedeckte Schäden sind vom Mieter unverzüglich zu ersetzen.
8. Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die der Vermieter von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Mieter übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung.
9. Ansprüche des Mieters infolge Nichtbenutzbarkeit des Bootes wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Mieter, einen Dritten sowie bei höherer Gewalt während der Mietzeit verursacht werden, sind ausgeschlossen.
10. Die Nutzung des Hausbootes ist mit maximal 4 Personen gestattet. Der Mieter verpflichtet sich die bei der Buchung angegebene Anzahl an Personen nicht zu überschreiten. Nutzen dennoch mehr Personen das Hausboot, behält sich der Vermieter vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie für die überzähligen Personen rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Das Recht, Schadenersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern, bleibt hiervon unberührt.
11. Die Übergabe des Bootes erfolgt am ersten Miettag Vormittag/Nachmittag (nach individueller Absprache). Der Zeitpunkt der Übernahme des Bootes durch den Mieter kann sich aufgrund von Reparatur- oder sonstigen Arbeiten verschieben, eine Zeitdifferenz von bis zu 4 Stunden gilt hierbei als vereinbart. Die Rücknahme des Bootes erfolgt am letzten Miettag bis 11/15Uhr. Abweichende Mietzeiten können individuell geregelt werden, je nach aktueller Vermietung.
12. Gibt der Mieter das Hausboot früher als zum im Mietvertrag festgelegten Tag ab, berechtigt ihn dies nicht, den Mietpreis zu mindern. Wird das Boot später als zu dem im Mietvertrag festgelegten Tag zurückgegeben, wird der Tagespreis für das Boot gemäß Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.
13. Der Mieter ist über den gesetzlichen Mindestabstand zu Fischzuchtanlagen von 100 m und die Blutalkoholgrenze von 0,0 Promille unterrichtet.
14. Anweisungen zum Hausbootsgebrauch durch den Vermieter sind Folge zu leisten.
15. Das Hausboot ist nur bei Tageslicht und sicherer Wetterprognose zu benutzen.
16. Der Dachbereich ist nur auf eigene Gefahr über die hintere angebrachte Treppe zu betreten. Durchfährt das Hausboot Brücken wurden sie als Mieter darüber beraten nicht das Oberdeck zu benutzen und alle Gegenstände auf dem Deck zu entfernen.
17. Zuwiderhandlungen und grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Boot bzw. nicht beachten der Seefahrtregeln können zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter führen. Ansprüche des Mieters gelten damit als verwirkt.
18. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.
19. Gerichtsstand für beide Seiten ist Neuruppin.
Mit Bestätigung der Mietabsicht und bei Mietantritt werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Mieters akzeptiert und anerkannt!